Wörter, die Sie kaufen können
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von The Word Company
2. Fassung von 1997
1.
The Word Company stellt Wörter oder aus mehreren Wörtern bestehende Einheiten, im folgenden Arbeiten genannt, her und verbreitet und veräußert diese als Inhaber aller Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte entsprechend dieser Geschäftsbedingungen in materialisierter Form.2.
Die Arbeiten werden durch The Word Company in Lizenz vertrieben. Es wird zwischen drei Arten von Lizenzen unterschieden: temporär, permanent und exklusiv.
3.
Die Lizenz beinhaltet kein Recht zur kommerziellen Nutzung oder Verwertung der Wörter oder der aus Wörtern bestehenden Einheiten.
Aus der Lizenz ergibt sich ferner nicht das Recht, die Arbeit zur Bezeichnung oder Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
Insbesondere ist jede Nutzung im Sinne des Markenrechts oder wettbewerbsrechtlicher Vorschriften ausgeschlossen.
4.
Durch den Erwerb einer temporären Lizenz erhält der Lizenznehmer das nichtexklusive Recht, die lizenzierte Arbeit für einen bestimmten Zeitraum auszustellen.
Durch den Erwerb einer permanenten Lizenz erhält der Lizenznehmer das nichtexklusive Recht, die lizenzierte Arbeit für einen unbestimmten Zeitraum auszustellen.
Durch den Erwerb einer exklusiven Lizenz erhält der Lizenznehmer das exklusive Recht, die lizenzierte Arbeit für einen unbestimmten Zeitraum auszustellen.
5.
Dauer der jeweiligen Lizenz und Form der Materialisierung werden zwischen The Word Company und dem Lizenznehmer vertraglich vereinbart.
Der Lizenznehmer erhält über die erfolgte Lizensierung ein Zertifikat.
Ist für Arbeiten von The Word Company eine besondere Präsentation vorgesehen, wird eine entsprechende Anleitung verbindlicher Bestandteil der Lizenzvereinbarung.
6.
Alle Arbeiten von The Word Company sind mit der Signatur TWC gekennzeichnet. Diese ist Bestandteil der jeweiligen Arbeit, Arbeiten ohne oder mit veränderter Signatur gelten als nicht authentisch.
7.
Jede Vervielfältigung und Wiedergabe der Arbeiten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers. Sollen die Arbeiten mit photomechanischen oder elektronischen Mitteln verarbeitet, gespeichert oder verbreitet werden, so darf dies ausschließlich auf der Grundlage der materialisierten Form oder aber mittels einer dafür von The Word Company autorisierten Vorlage geschehen.
Eine öffentliche Wiedergabe der Arbeiten mit manuellen Techniken ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Vervielfältigungsverfahren, deren Druckform auf der Basis manueller Techniken hergestellt wird.
8.
Der Lizenznehmer hat zusätzlich im Rahmen der Lizenz das Recht, die Wörter oder die aus Wörtern bestehenden Einheiten zu rezitieren oder rezitieren zu lassen.
Die Speicherung der Rezitationen auf Tonträgern jeglicher Art zum Zwecke der Veröffentlichung oder zur öffentlichen Wiedergabe bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit The Word Company. Bei einer öffentlichen Rezitation hat der Lizenznehmer auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu achten.
9.
The Word Company hat das Recht, anläßlich von Ausstellungen oder zum Zwecke der Dokumentation die veräußerten Arbeiten selbst in jeder Form zu vervielfältigen und zu verbreiten. Sofern nicht anders vereinbart wird hierbei der Lizenznehmer genannt.
Der Lizenznehmer wird The Word Company über die öffentliche Wiedergabe oder Verbreitung der Arbeiten informieren.
10.
The Word Company gewährleistet nicht, daß die Arbeiten frei von Rechten Dritter sind. Ebensowenig wird gewährleistet, daß die Arbeiten urheber-rechtsschutz-fähig sind.
Bei nachweislich bestehendem Recht eines Dritten an einer Arbeit oder fehlender Urheberrechts-schutz-fähigkeit einer Arbeit garantiert The Word Company, daß die betreffende Arbeit innerhalb eines halben Jahres nach Erwerb, sofern die Lizenz dann noch gültig ist, gegen eine vergleichbare Arbeit umgetauscht werden kann.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere das Recht auf Schadenersatz, Erstattung von in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen oder ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht, können gegenüber The Word Company nicht geltend gemacht werden.
11.
Die Lizenz für eine Arbeit sowie ein erweitertes Nutzungs- oder Verwertungsrecht und die Befugnis, ein solches Recht zu beantragen, können durch den Lizenznehmer an Dritte abgetreten werden. Die Vergabe von Unterlizenzen ist ausgeschlossen.
Die Abtretung von Nutzungsrechten ist nur zulässig, wenn der neue Erwerber diese Geschäftsbedingungen anerkennt. Wer Rechte an Wörtern oder aus mehreren Wörtern bestehenden Einheiten abtritt, ist verpflichtet, diese Geschäftsbedingungen in vollem Umfang zum Bestandteil des Vertrages mit dem neuen Erwerber zu machen. Im Falle der Zuwiderhandlung hat The Word Company einen Anspruch auf Ersatz des ihr hieraus entstandenen Schadens.
12.
Hiervon abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Berlin.
13.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so sind die übrigen Vereinbarungen hiervon nicht betroffen und bleiben weiterhin gültig. Eine ungültige Bestimmung werden die Parteien durch eine gültige ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.
© 1997 Adib Fricke: The Word Company.