2005/11/29
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Der Verband italienischer Landwirte, der das gleiche Akronym wie der amerikanische Geheimdienst verwendet, warnte bereits im Sommer vor »gefälschtem« Parmesankäse. Besonders Engländer sollen immer häufiger zu falschen Käse greifen, also Hartkäsevarianten über Nudelgerichte reiben, die nur vorgeben wie echter Parmesankäse zu schmecken und noch dazu nicht aus oberitalienischer Region stammen. Da die Namen parmigiano reggiano bzw. in Deutschland Parmesan seit 1996 geschützte Ursprungsbezeichnungen sind, dürfen sie nicht für an anderem Ort hergestellten Käse verwendet werden. So entstanden Namensvarianten wie beispielsweise Reggianito oder Parmesão, die dem Originalnamen stark ähneln. Klar, dass da der Landwirteverband Confederazione italiana agricoltori »die Verbraucher in Zukunft besser … schützen« will, wie der Branchendienst Markenbusiness berichtete. Gorgonzola, Mortadella und Chianti sollen ebenfalls in großem Umfang beliebt für Fälschungen sein – angeblich ein Geschäft mit 52 Milliarden EUR Jahresumsatz.

Auch anderer Käse ist schützenswert. Um die an eine bestimmte Region angebundene Schutzfähigkeit von Feta-Käse wurde lange gestritten. Mit Urteil vom 25.10.2005 bestätigte nun der Europäische Gerichtshof »die Bezeichnung ‘Feta’ als geschützte Ursprungsbezeichnung für Griechenland« wie auf der C.H. Beck-Verlagsseite ausführlich nachzulesen ist. »Der Begriff … sei nicht zur Gattungsbezeichnung geworden … Die Richter folgerten dies insbesondere daraus, dass der Weißkäse nach wie vor überwiegend in Griechenland produziert werde.« Dabei wurde der Begriff des bekannten Weichkäses ebenfalls schon 1996 als Ursprungsbezeichnung eingetragen, die Entscheidung im Jahr 1999 aber für nichtig erklärt, nachdem Dänemark, Deutschland und Frankreich Widerspruch eingelegt und geltend gemacht hatten, dass »Käse unter der Bezeichnung ‘Feta’ z.B. seit 1963 in Dänemark, seit 1981 in den Niederlanden und seit 1985 in Deutschland rechtmäßig (und zwar auch aus Kuhmilch) hergestellt und vermarktet werde« wie es in einer Pressemitteilung des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften von 1999 heisst.

An der Entscheidungsgrundlage hat sich seitdem nichts geändert, Feta wurde in der Zwischenzeit nicht zum generischen Begriff (erklärt), was einer endgültigen Eintragung als Ursprungsbezeichnung tatsächlich entgegen gestanden hätte. Die Verzögerung und erneute Prüfung hat ihre Ursache nur darin, dass der Europäische Gerichtshof feststellte, die Kommission habe bei der Entscheidungsfindung im Jahr 1996 »der Situation in anderen Mitgliedstaaten als dem Ursprungsstaat zu Unrecht nur geringe Bedeutung beigemessen und insbesondere deren nationalen Rechtsvorschriften jede Relevanz abgesprochen«, also Herstellung und Vertrieb von gleichartigem Käse unter gleichem Namen in den anderen europäischen Ländern nicht ausreichend berücksichtigt. »Um zu prüfen, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden sei, müssten sowohl die bestehende Situation in dem Mitgliedstaat, aus dem der Name stamme, und in den Verbrauchsgebieten, als auch die Situation in anderen Mitgliedstaaten und die einschlägigen nationalen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden.«

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